TREFF am 12.11.2011
Im FDW-Treff November wurde auf Anregung eines Mitgliedes das Thema „Sterbehilfe und begleiteter Freitod“ aufgegriffen. Hierüber wird auch in der Bevölkerung diskutiert.
Die Vorsitzende Margot Oberbach führte in das Thema ein und stellte alle Menschen als Betroffene heraus; denn dabei sind nicht nur Ältere, sondern genauso Jüngere unmittelbar oder mittelbar als Familienangehörige von dem Thema betroffen.
In der offenen Gesprächsrunde wurden die verschieden Themen geordnet.
Zum einen gibt es das Thema des „Selbstbestimmten Freitodes bei Bewusstsein“ und zum anderen die Frage, wie vorzugehen wäre, wenn sich der Betroffene - z. B. auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit - selbst nicht mehr äußern kann.
Zum anderen gibt es viele Themen zwischen dem beschleunigten Tod bis zum Organhandel sowie die Vorteilsnahme Dritter durch den Tod.
Eine Vielzahl von Gefahren wird erkannt. Diskutiert wird, wie dem vorgebeugt werden kann, ohne die Würde des Menschen zu verletzen oder ihn zum Opfer eines Dritten werden zu lassen. Ein Weg könnten Patientenverfügungen sein. Der Stellvertretende Vorsitzende Kai Oberbach bringt dazu den Aspekt des „Tötens aus fehlendem Mitleid“ in das Gespräch. Dabei ist gemeint, dass der Betroffene auf Grund fehlender Unterstützung von anderen Menschen- das müssen nicht immer Verwandte sein - sich den Tod herbei sehnt, um der Einsamkeit und/oder der Fremdbestimmung zu entgehen.
Es wird aus der Runde vorgeschlagen, sich mit der geltenden Gesetzeslage und geplanten Änderungen dazu zu beschäftigen. Die Vorsitzende wird versuchen, den Bundestagsabgeordnete Lars Lindemann zu einer Veranstaltung zu dem Themenkomplex zu gewinnen.
Danach ging es in der Diskussion um die Frage, wie die an der Diskussion beteiligten Teilnehmer auf sich selbst bezogen mit so einer Situation umgehen würden.
Der stellvertretende Vorsitzende Kai Oberbach wies auf die möglichen Folgen von fehlenden Vollmachten bei Bankkonten hin. Dort gibt es grundsätzlich drei Varianten:
Die "Vollmacht für den Todesfall", gilt erst nach dem Tod, die "Vollmacht über den Tod hinaus" gilt ab sofort und auch im Falle des Todes weiter. Eine Vollmacht ohne diese Zusätze gilt nur bis zum Tod und macht damit die Bevollmächtigten nach dem Tode in finanzieller Hinsicht handlungsunfähig.
Die Vorsitzende Margot Oberbach wies noch auf die Möglichkeit hin, Patientenverfügungen hinterlegen zu lassen. In Deutschland gibt es dafür bisher kein staatliches Register. Ein privater Anbieter ist das sog. "Berliner Patiententestamentsregister".
Mit Dank für die rege Diskussion verabschiedet die Vorsitzende die Teilnehmer.
Zusammengefasst von Kai Oberbach, Stellvertretender Bezirksvorsitzender