Mitglied werden
Unser Verein lebt von der Arbeit der Mitglieder. Wir sind angewiesen auf aktive
Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen
und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.
Auszug aus unserer Satzung:
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele der
Freien Demokratischen Wohlfahrt e. V. anerkennt.
Förderer können Personen oder Vereinigungen werden, die die Bestrebungen
der FDW durch einmalige oder laufende Zahlungen unterstützen.
Die Mitgliedschaft wird aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung erworben.
Sie bedarf der Zustimmung des Vorstandes des Bezirksverbandes, für den die
Beitrittserklärung abgegeben wird. Im Falle der Ablehnung durch den Bezirks-
vorstand kann der Antragsteller innerhalb Monatsfrist beim Vorstand der FDW
Einspruch einlegen. Der Vorstand entscheidet endgültig nach Anhören des Vorstandes
des zuständigen Bezirksverbandes und des Antragstellers.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils
gültigen Fassung.
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Zweck des Vereins ist die Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten
Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Er läßt sich hierbei von den Grundsätzen
sozialer Verantwortung und humanitärer Hilfsbereitschaft auf der Grundlage liberaler Weltanschauung leiten, ist konfessionell und parteipolitisch ungebunden und gewährt
somit „Hilfe für Jedermann“.
Die Freie Demokratische Wohlfahrt e.V.(FDW) setzt sich besonders für die
einkommens-und / oder sozialschwachen Bevölkerungsgruppen ein und
gewährt Hilfen.
Die vollständige Satzung finden Sie auf der Homepage des Landesvorstandes unter
http://www.fdw-berlin.de/ueber/satzung